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Wissen2 Min. Lesezeit

Was kostet Ergotherapie? Krankenkasse, Zuzahlung und Selbstzahler

Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln und wird bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen. Für Erwachsene fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Dieser Beitrag erklärt, welche Beträge tatsächlich auf Sie zukommen, wann eine Befreiung möglich ist und wie es sich bei Privatversicherten und Selbstzahler:innen verhält.

Von Nathalie Andres, examinierte Ergotherapeutin

Zwei Hände in einer ruhigen Gesprächssituation am Tisch

„Muss ich das selbst bezahlen?“ ist eine der häufigsten Fragen am Telefon. Die kurze Antwort: In den allermeisten Fällen nicht – Ergotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ergotherapeutische Praxis

Gesetzlich versichert: Kasse übernimmt, Zuzahlung bleibt

Liegt eine ärztliche Heilmittelverordnung vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Erwachsene ab 18 Jahren leisten die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten je Einheit sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Diese Beträge sind bundesweit einheitlich geregelt – sie sind kein Preis der Praxis, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die wir für die Kasse einziehen.

SituationWas Sie zahlen
Kind oder Jugendliche:r unter 18Keine Zuzahlung
Erwachsene:r, gesetzlich versichert10 % je Einheit + 10 € je Verordnung
Zuzahlungsbefreiung der Kasse liegt vorKeine Zuzahlung
Privat versichert oder BeihilfeRechnung der Praxis, Erstattung nach Tarif
Ohne Verordnung (Selbstzahler)Direkte Abrechnung nach Vereinbarung

Wann entfällt die Zuzahlung?

Die gesetzliche Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Wer diese Grenze im laufenden Kalenderjahr erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Sammeln Sie dafür alle Zuzahlungsbelege – auch aus Apotheke, Physiotherapie oder Krankenhaus. Liegt die Befreiungsbescheinigung vor, bringen Sie sie bitte zum ersten Termin mit.

Privatversicherte und Beihilfe

Privat Versicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Der Erstattungsumfang richtet sich nach dem individuellen Tarif; die meisten Tarife übernehmen Ergotherapie bei ärztlicher Verordnung vollständig oder anteilig. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei der Beihilfestelle ein. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Verordnung vor Behandlungsbeginn eingereicht werden muss.

Ergotherapie als Selbstzahlerleistung

Nicht jedes Anliegen führt zu einer ärztlichen Verordnung. Manche Menschen möchten gezielt an Konzentration, Selbstorganisation oder Alltagsstruktur arbeiten, ohne dass eine Diagnose vorliegt. In diesen Fällen ist eine Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich. Umfang, Ziele und Kosten besprechen wir vorher transparent, damit Sie eine klare Entscheidungsgrundlage haben.

Welche Kosten entstehen zusätzlich?

  • Ausfallhonorar: Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, können privat in Rechnung gestellt werden – die Krankenkasse übernimmt sie nicht.
  • Hausbesuche: Bei ärztlich verordnetem Hausbesuch trägt die Kasse die Wegepauschale; Erwachsene leisten darauf die übliche Zuzahlung.
  • Materialien für zuhause: Übungsmaterial ist keine Kassenleistung. Wir setzen bewusst auf alltagsnahe Mittel, die Sie ohnehin zuhause haben.

Transparenz

Sie erfahren vor Behandlungsbeginn, welche Beträge auf Sie zukommen. Wenn etwas unklar ist, klären wir das lieber vorher als über die Rechnung.

Wichtig

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob Ergotherapie im Einzelfall sinnvoll ist und welches Heilmittel verordnet wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.