Das Ergotherapie-Rezept: Verordnung, Diagnosegruppen und was Sie beachten müssen
Ergotherapie ist ein Heilmittel und wird ärztlich verordnet. Was auf dem Rezept steht, entscheidet über Diagnosegruppe, Behandlungsart, Anzahl der Einheiten und die Abrechnung mit der Krankenkasse. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie eine Verordnung aufgebaut ist und was Sie als Patient:in oder Elternteil wissen sollten.

Sie haben ein Rezept für Ergotherapie in der Hand – und darauf stehen Kürzel wie EN1, PS1 oder ZN1. Was bedeuten sie, und worauf müssen Sie achten, damit der Termin nicht platzt?
Ergotherapeutische Praxis
Wer darf Ergotherapie verordnen?
Eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie stellen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aus. Bei Kindern ist das meist die Kinderärztin oder der Kinder- und Jugendpsychiater, bei Erwachsenen häufig die Hausärztin, eine Neurologin, eine Orthopädin oder eine Psychiaterin. Auch Kliniken stellen im Rahmen der Entlassung Verordnungen aus – zum Beispiel nach einem Schlaganfall.
Wichtig ist: Die ärztliche Praxis entscheidet über die medizinische Notwendigkeit. Wir als Therapiepraxis dürfen keine Verordnung ausstellen, beraten Sie aber gern vorab, welche Formulierung zu Ihrer Situation passt – damit Sie beim Arztgespräch konkret fragen können.
Was steht auf der Verordnung?
Der Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt fest, welche Angaben zwingend sind. Vier Punkte entscheiden über den Therapieverlauf:
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Diagnose und ICD-10-Code | Die medizinische Grundlage der Behandlung |
| Diagnosegruppe | Ordnet die Erkrankung einem Bereich zu, z. B. EN (Entwicklungsstörungen), PS (psychische Störungen), ZN (Erkrankungen des Nervensystems), SB (Stütz- und Bewegungsapparat) |
| Heilmittel | Die Behandlungsart, z. B. sensomotorisch-perzeptive, motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle Behandlung oder Hirnleistungstraining |
| Verordnungsmenge und Frequenz | Anzahl der Einheiten und Termine pro Woche |
Ergänzend können Hausbesuch, Therapiebericht oder eine Doppelbehandlung angekreuzt sein. Ein Therapiebericht ist besonders sinnvoll, wenn die Behandlung fortgesetzt werden soll: Er dokumentiert Ausgangslage, Ziele und Fortschritt für die ärztliche Praxis.
Die häufigsten Diagnosegruppen im Überblick
- EN1 – Entwicklungsstörungen im Kindesalter: sensomotorisch-perzeptive Behandlung, etwa bei Wahrnehmungs- und Koordinationsproblemen.
- PS1/PS2 – psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen: psychisch-funktionelle Behandlung und Hirnleistungstraining, häufig bei ADHS/ADS.
- PS4 – psychische Störungen im Erwachsenenalter: psychisch-funktionelle Behandlung, z. B. bei Belastungsreaktionen oder ADHS.
- ZN1 – Erkrankungen des zentralen Nervensystems: nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei Multipler Sklerose.
- SB1 – Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats: motorisch-funktionelle Behandlung, etwa nach Handverletzungen.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Die Behandlung soll in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, sofern auf der Verordnung kein späterer Behandlungsbeginn angegeben ist. Wird diese Frist überschritten, verfällt die Verordnung und muss neu ausgestellt werden. Melden Sie sich deshalb möglichst zeitnah nach dem Arztbesuch bei uns – auch wenn der erste freie Termin etwas später liegt, können wir den Beginn korrekt dokumentieren.
Auch Behandlungsunterbrechungen sind geregelt: Pausiert die Therapie länger als 14 Tage ohne triftigen Grund, gilt die Verordnung als abgeschlossen. Krankheit, Urlaub oder Klinikaufenthalte lassen sich dokumentieren – sagen Sie uns in diesen Fällen bitte Bescheid.
Was kostet die Verordnung?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit, ebenso Personen mit einer gültigen Befreiung ihrer Krankenkasse. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte rechnen direkt mit uns ab und reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Weiterführend
Was tun, wenn auf dem Rezept etwas fehlt?
Fehlende oder unklare Angaben lassen sich in vielen Fällen von der ausstellenden Praxis korrigieren. Wir prüfen jede Verordnung vor Behandlungsbeginn und melden uns, wenn etwas fehlt – so vermeiden Sie, dass die Krankenkasse die Abrechnung ablehnt. Bringen Sie zum ersten Termin bitte die Verordnung im Original und Ihre Versichertenkarte mit.
Wichtig
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob Ergotherapie im Einzelfall sinnvoll ist und welches Heilmittel verordnet wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.


